Monteurwohnungen

Gerne vermieten wir unsere Wohnungen auch an Monteure und andere Dienstleister.

Wir weisen die Umsatzsteuer getrennt auf unseren Belegen aus, so dass Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen können.


Veröffentlicht am:19. September 2014  -  Gespeichert unter:Allgemein


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